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Inhalt
Im Februar an das nächste Schuljahr denken
Download Elternbrief für das Schuljahr 2013/2014
Bitte beachten Sie, dass wir die Anträge zur Schülerbeförderung für die zukünftigen Klassenstufen 2 bis 4 sowie für Schüler der Klassenstufe 6 für das kommende Schuljahr bis 01.02.2013 benötigen.
Für die Antragstellung der übrigen Klassenstufen gelten folgende Antragsfristen:
- zukünftige Klasse 1 der Grundschulen und der Schülen für geistig Behinderte: 12.04.2013
- zukünftige Klasse 1 und 5 der Schulen zur Lernförderung, zukünftige Klasse 5 der Mittelschulen und Gymnasien: 17.05.2013
Damit haben wir Zeit, die Anträge zu bearbeiten und alles zu organisieren.
Falls Anträge nicht rechtzeitig bei uns eingehen, können wir leider nicht zusichern, dass die Fahrausweise am ersten Schultag in der Schule zur Ausgabe vorliegen bzw. dass die Beförderung zum Schuljahresbeginn ordnungsgemäß organisiert ist. In diesen Fällen müssen die Eltern ohne Ersatz für die Beförderungskosten aufkommen.
Antragsformulare erhalten Sie in den Schulen und finden Sie hier auf der Internetseite. Die vollständig ausgefüllten Formulare reichen Sie bitte mit Passfoto (entfällt bei ausschließlicher Beförderung mit Taxi/Kleinbus) ein:
Zweckverband ÖPNV Vogtland
Aufgabenträger Schülerbeförderung
Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach
Hinweise
Beförderungsanspruch nächstgelegene Schule
Einen Beförderungsanspruch haben nur die Schüler, die die nächstgelegene Wahlschule (siehe Anlage zu § 4 der Schülerbeförderungssatzung) oder Pflichtschule (Grundschule), in deren Bezirk sie wohnen, besuchen und deren Schulweg länger als 2 Kilometer (Klassen 1 bis 4) bzw. länger als 3,5 Kilometer (ab Klasse 5) ist. Der Beförderungsanspruch umfasst die Organisation der Beförderung sowie die Kostentragung dafür durch den Zweckverband ÖPNV Vogtland.
Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Wahlschule bzw. Pflichtschule
Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule besteht kein Beförderungsanspruch. Der Schüler bzw. die Eltern erhalten auf Antrag eine Erstattung der Beförderungskosten, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach dem jeweils gültigen günstigsten Tarif entstehen würden. Ein Anspruch auf Beförderungsorganisation durch den Zweckverband ÖPNV Vogtland besteht nicht. Die Leistung ist in zwei Stufen zu beantragen. Vor Schuljahresbeginn ist ein Antrag zu dieser Leistung dem Grunde nach einzureichen. Der Auszahlungsantrag ist dann nach Ablauf des Schuljahres bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres zu stellen. Neu ist, dass von der nachträglichen Erstattung der Beförderungskosten abgesehen und stattdessen durch den Zweckverband Vogtland eine Schülerjahreskarte ausgehändigt werden kann, soweit die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgesehen ist. Somit entfällt hier die finanzielle Vorleistung der Eltern.
Schüler ab der Klassenstufe 11
Auch Schüler ab der Klassenstufe 11 können eine Schülerjahreskarte vom Zweckverband ÖPNV Vogtland erhalten, soweit die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgesehen ist. Somit kann das Kostenerstattungsverfahren entfallen. Die Antragsstellung erfolgt analog der Klassenstufen 6 bis 10 zu den oben genannten Fristen.
Bei anderweitiger Organisation der Beförderung (z. B. Nutzung eines eigenen Fahrzeugs) erfolgt wie bisher die Kostenerstattung. Der Antrag (Seite 1 und 2) kann nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober des Kalenderjahres (Ausschlussfrist) bei uns eingereicht werden. Es ist anzugeben, wie die Beförderung organisiert wurde. Die evtl. erworbenen Fahrscheine sind chronologisch aufgeklebt beizufügen. Unter Punkt 5.3. ist bitte der Zeitraum des Schulbesuchs in der entsprechenden Klassestufe durch die Schule mit aktuellem Datum zu bestätigen.
Die Schülerbeförderungssatzung mit der dazugehörigen Anlage kann hier eingesehen werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Schülerbeförderung gern zur Verfügung.
Satzung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland über die Schülerbeförderung
Diese Satzung wurde im Kreisjournal des Vogtlandkreises vom 25.08.2012 veröffentlicht.
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Servicetelefon: 03744·19449
Tourismus- und Verkehrszentrale Vogtland
