Aktuelle Situation im Regionalbusverkehr/ÖPNV im Vogtland

Auerbach. Der Vertragspartner des Zweckverbandes öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV) im Regionalbusverkehr, die Plauener Omnibusbetrieb GmbH (POB) und die Verkehrsgesellschaft Vogtland mbH (VGV), beide Bietergemeinschaft Bus (BG Bus), haben dem ZVV am 27. September 2022 eine Frist bis zum 04. Oktober 2022 zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag, der die Durchführung des Regionalbusverkehrs im Vogtland regelt, gesetzt. Der betreffende Vertrag wurde nach europaweiter Ausschreibung im Dezember 2018 geschlossen und mit dem Start des Vogtlandnetz 2019+ am 13. Oktober 2019 faktisch begonnen.

Im Kern behauptet die BG Bus einen Wegfall der Geschäftsgrundlage des Vertrages und begründet das mit den Auswirkungen von Corona seit Frühjahr 2020 in Verbindung mit Preissteigerungen bei den Kraftstoffkosten aufgrund des Ukraine-Krieges seit Februar 2022. Energie- und Personalkosten haben sich drastisch erhöht, diese Entwicklung sei so nicht vorhersehbar gewesen.

Generell enthält der Verkehrsvertrag eine branchenübliche Preisgleitklausel, die Preissteigerungen (u. a. Kraftstoffe, Personal) aufgreift und im Folgejahr im Rahmen der neuen monatlichen Abschläge berücksichtigt. Allerdings hilft die Preisgleitklausel nicht unmittelbar bei plötzlichen unterjährigen Ereignissen, die deutlich den Rahmen allgemein üblicher Geschäftsschwankungen überschreiten, wie die seit Ende Februar dieses Jahres explodierten Kraftstoffkosten. In Anerkennung dieser besonderen Situation hat der ZVV hier mit seinem Gremium Verbandsversammlung frühzeitig und sehr schnell reagiert und mit der BG Bus vereinbart, dass ab April 2022 bis Dezember 2022 zur kurzfristigen Überbrückung monatlich 50 TEUR als Liquiditätsvorschuss gezahlt werden. Diese Vorauszahlungen sollten dann mit den Abschlägen für 2023 wieder verrechnet werden. Die entsprechenden Zahlungen wurden seit April durch den ZVV geleistet.

Es ist daher klar zurückzuweisen, dass dem ZVV hier vorgeworfen wird, „keinen konstruktiven Vorschlag unterbreitet“ zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. In einer weiteren Abstimmung wurde ein Vorschlag durch den ZVV unterbreitet, die Auswirkungen der Kraftstoffkostensteigerungen ab März 2022 punktgenau auf Grundlage der statistischen Entwicklungen zu berechnen und der BG Bus ebenfalls als Vorschuss auf das Jahr 2023 zu zahlen. Dieser Vorschlag wurde plötzlich zurückgewiesen indem behauptet wurde, die BG Bus wäre davon ausgegangen, der ZVV würde grundsätzlich die Preise ändern wollen. Der ZVV kann jedoch nicht im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens bestätigte Preise unmittelbar ändern, oder eine neue Preisgleitklausel einführen; vielmehr kann nur die Zeitspanne bis zum Eingreifen der bereits vorhandenen Preisgleitklausel verkürzt werden.

Das sieht auch der Gesellschafter der BG Bus, Herr Steinhäuser so, da er dem ZVV schon am 26. Juli 2022 mitgeteilt hat, „Unsere Forderung zur Vertragsanpassung zielt nicht darauf ab, optimierte Vergütung für unsere Leistung zu erzielen, sondern soll nur der Kostenentwicklung jetzt und in der Zukunft begegnen und nicht kalkulierbare Risiken vermeiden. Das Wesen und der Gesamtcharakter des Vertrages werden dabei nicht geändert.“ Umso mehr ist es unverständlich, wenn jetzt durch die BG Bus ein umfangreicher Entwurf mit vielfältigen Änderungswünschen vorgelegt wird, der eben gerade das Wesen und den Gesamtcharakter des Vertrages ändern würde.

Die Ankündigung der BG Bus, verbunden mit der Drohung, dass die Durchführung des Regionalbusverkehrs mit Ablauf des 07. Oktobers 2022 eingestellt wird, wenn nicht noch eine kurzfristige Lösung mit dem ZVV gefunden wird, ist nicht im Sinne einer partnerschaftlichen Vertragskonstellation zu verstehen. Der ZVV wird eine etwaige Kündigung nicht akzeptieren. Selbstverständlich wird sich die Verbandsversammlung des ZVV am 28. September 2022 verantwortungsbewusst und ausführlich mit der Thematik befassen, da es hier vor allem um die Schülerbeförderung und die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs geht.


Rückfragen bitte an: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland, Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach, Telefon: 03744 83020