Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verkehrsverbund Vogtland GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit  den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Webseite vogtlandauskunft.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente
  • Fahrplanauskunft m.vogtlandauskunft.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2023 erstellt und zuletzt geprüft.

Die Erstellung der Erklärung beruht  gemäß  Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über unserKontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Durchsetzungsverfahren

Zur Kontrolle und Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden im Bund und den 16 Bundesländern je eine Stelle eingerichtet. Für das Land Sachsen ist das dzb lesen als Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik beauftragt. Es soll die Einhaltung stichprobenartig überprüfen und die öffentlichen Stellen in Sachen barrierefreie Gestaltung beraten.

Link zur Webseite der  Überwachungsstelle: www.dzblesen.de/bfit-sachsen


2. Erklärung zur Barrierefreiheit für die App VVV mobil sowie die mobile Website m.vogtlandauskunft.de

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2023 erstellt beziehungsweise überarbeitet und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung im Juni 2021.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wir sind bestrebt, das Angebot barrierefrei zu gestalten. Wir achten auf Kontrastverhältnisse, verwenden aussagekräftige Bezeichnungen und bemühen uns aktiv um eine barrierefreie Gestaltung auf allen Ebenen.

Welche Bereiche von VVV mobil und m.vogtlandauskunft.de sind nicht barrierefrei?

Im Bereich der Kartenanwendung ist das Angebot nicht barrierefrei.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der App DVB mobil oder mobilen Website https://m.vogtlandauskunft.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedbackformular. Das Formular erreichen Sie über das Seitenmenü unter "Fehler melden".

Durchsetzungsverfahren

Zur Kontrolle und Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurden im Bund und den 16 Bundesländern je eine Stelle eingerichtet. Für das Land Sachsen ist das dzb lesen als Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik beauftragt. Es soll die Einhaltung stichprobenartig überprüfen und die öffentlichen Stellen in Sachen barrierefreie Gestaltung beraten.

Link zur Webseite der  Überwachungsstelle: https://www.dzblesen.de/bfit-sachsen


3. Erklärung zur Barrierefreiheit für TOSC5-Website-Widget – auf dieser Website unter www.vogtlandauskunft.de/freizeit/buchungsservice-vogtland, Buchungsmaske "Booking&more"

Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweisemitKonformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

b) Unverhältnismäßige Belastung  

Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt und zuletzt geprüft.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen über unser Kontaktformular. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden. Kontakt: Gruberstraße 63, 4021 Linz; Tel: 0732/7604-0; Fax: 0732/7604-4400; E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.