Wissenswertes über die Schülerbeförderung im Verkehrsverbund Vogtland (VVV)

Hintergrund

Seit August 2021 gibt es in allen sächsischen Verkehrsverbünden das BildungsTicket. Es wird vom Freistaat unterstützt und ermöglicht Schülern, das ganze Jahr Busse, Bahnen und Straßenbahnen im jeweiligen Verbund zu nutzen – zu jeder Zeit, Tag und Nacht.
Im Vogtlandkreis können über 11.000 anspruchberechtigte Schüler das BildungsTicket nutzen. Mit einer Chipkarte sind sie im gesamten Verkehrsverbund Vogtland mobil. Das Ticket gilt das ganze Jahr, rund um die Uhr, für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Vogtlandkreis.


    Allgemeine Informationen zum BildungsTicket (BT)

    Alle Schüler (Alter bei Ausbildungsbeginn unter 18 Jahren) können das BildungsTicket beim Zweckverband ÖPNV Vogtland (Schülerbeförderung) beantragen und zahlen lediglich einen Eigenanteil entsprechend der Schülerbeförderungssatzung. Der Eigenanteil ist jedes Jahr zu zahlen, damit das BildungsTicket in vollem Umfang genutzt werden kann. 

    Schüler, die außerhalb des Vogtlandkreises wohnen, können sich - sofern sie nicht Leistungen vom Wohnsitzlandkreis erhalten -  ihre Schulwegkosten unter Berücksichtigung des zu tragenden Eigenanteils über den Zweckverband ÖPNV Vogtland (Schülerbeförderung) erstatten lassen und den Erstattungsbetrag für den Kauf eines BildungsTickets verwenden. Die Beantragung erfolgt über die  Plauener Straßenbahn GmbH oder die Plauener Omnibusbetrieb GmbH.

    Azubis und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren, können kein Bildungsticket erhalten. Für sie wird das DeutschlandTicket angeboten.

    Freiwilligendienstleistende, also FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler oder Bufdi, haben seit  1. Januar 2023 die Wahl:

    • Liegen Wohnort und Einsatzstelle im Vogtlandkreis, ist das Bildungsticket für 180 Euro im Jahr das passende Ticket.
    • Liegt die Berufsschule oder Ausbildungsstätte in einem anderen Landkreis in Sachsen, ist das DeutschlandTicket die richtige Wahl.
    Voraussetzung für den Erhalt des BildungsTickets ist die Zahlung des Eigenanteils i. H. von 180 Euro pro Schuljahr. Der Eigenanteil stellt kein Fahrgeld dar. Es handelt sich um eine Beteiligung an den Leistungen gemäß der Schülerbeförderungssatzung. Der Eigenanteil ist jedes Jahr zu zahlen, damit das BildungsTicket in vollem Umfang genutzt werden kann.
    Das BildungsTicket ist personengebunden und wird als Chipkarte (eFaw) ausgegeben. Diese Karte gilt während der gesamten Schulzeit und sollte sorgfältig aufbewahrt werden, auch bei Unterbrechungen wie Umzug oder Schulwechsel. Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen eine Gebühr von 10 Euro eine Ersatzkarte beantragt werden.

    Details zum BildungsTicket sind im Verbundtarif Vogtland geregelt (Teil B Tarifbestimmungen, Punkt 5.5 und Teil D Anlagen, Abonnement-Bedingungen, Punkt 9.14). 

    Gut zu wissen

    • Gültigkeit

      Das BildungsTicket ist wahlweise erhältlich mit Gültigkeit 
      • auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland,
      • ausschließlich auf der ausgewählten, den Verbundraum überschreitenden Linie,
      • auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland und auf den Verbundraum überschreitender/n Linie/n.

      Außerhalb des Verkehrsverbundes Vogtland kann in den Sommerferien z.B. das FerienTicket Sachsen genutzt werden.

    • Rechte & Pflichten

      Rechte
      • Das BildungsTicket gilt ganzjährig, also auch in den Ferien (nur im Verkehrsverbund Vogtland) vom 1. Schultag bis einen Tag vor Beginn des neuen Schuljahres.
      • Je nach Antragstellung gilt es auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland, auf einer den ausgewählten Verbundraum überschreitenden Linie oder auf allen Strecken im Verbundraum Vogtland sowie auf den Verbundraum überschreitenden Linien.
      Pflichten
      Mit dem Erwerb des BildungsTicket erwarten Sie als Eltern einen sicheren und pünktlichen Transport Ihrer Kinder zur Schule. Dazu bauen wir als Verkehrsverbund auf Ihre Unterstützung.
      • Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Verhaltensregeln an der Haltestelle, im Bus oder in der Bahn, gegenüber unseren Mitarbeitern, anderen Reisenden und den Mitschülern.
      • Die Anweisungen der Fahrzeugführer sind zu befolgen. Jeder Schüler sollte bei Benutzung der Verkehrsmitteln seinen Fahrausweis bei sich haben und diesen beim Einsteigen oder bei einer Kontrolle während der Fahrt vorzeigen können.
      • Jeder wünscht sich saubere und sichere Verkehrsmittel. Weisen Sie bitte Ihre Kinder auf einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Inventar hin.
      • Eine angenehme Fahrt für alle Fahrgäste ist möglich, wenn wir einander höflich und rücksichtsvoll begegnen. Schulranzen und Rucksack gehören nicht auf freie Sitzplätze. Bitten Sie Ihre Kinder auch um Rücksicht gegenüber älteren Menschen: Anderen einen Sitzplatz anzubieten, ist keine Höflichkeitsfloskel von gestern sondern oft aktive Hilfestellung.
      • In Bus und Straßenbahn sind Essen und Trinken untersagt, Rauchen ist grundsätzlich verboten.
      • Notbremsen und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht missbräuchlich benutzt werden.
      • Das Hinauswerfen von Gegenständen ist untersagt, auch das Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern.
      Die Kontrolle des BildungsTicket erfolgt übrigens automatisch durch einen Chip im Inneren der Karte. Beim Einstieg zeigen die Schüler die Karte unaufgefordert dem Busfahrer vor bzw. halten sie an das Kontrollgerät. Auch während der Fahrt können Kontrollen erfolgen.
    • Kosten bei Verstößen

      Falls die öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis benutzt werden, kann ein einmaliges Beförderungsentgelt von zur Zeit bis zu 60 Euro erhoben werden. Beim Missbrauch von Notbremse oder anderen Sicherheitseinrichtungen kann eine Forderung von bis zu 200 Euro anfallen, unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren. Besonders teuer kann eine Sachbeschädigung werden. Hier kann ein Schadenersatz unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren sowie weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche erhoben werden. Bei mutwilligem Schmutz, Dreck und Schmierereien erheben wir 10 Euro für die Reinigungskosten und 5 Euro für die Bearbeitungsgebühr.
      Falls gegen die Verhaltensregeln verstoßen wird, behalten wir uns vor, Schüler während einer Fahrt von der Beförderung auszuschließen. Bei wiederholten, groben Verstößen kann ein genereller Beförderungsausschluss erfolgen und das BildungsTicket durch die Beauftragten für Schülerbeförderung eingezogen werden.
    • Verlust oder Defekt des BildungsTicket

      Das BildungsTicket ist personengebunden und wird als Chipkarte ausgegeben. Bei Verlust der Chipkarte kann ein Ersatz ausgefertigt werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. Die Beantragung erfolgt über das Bestellformular.


    In 5 Schritten zum BildungsTicket

    • 1. Antrag an Zweckverband ÖPNV Vogtland (ZVV)

      • für das neue Schuljahr:
        • spätestens bis 31. Mai des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt
        • wenn Eingang später, Beförderungsbeginn i. d. R. 4 Wochen nach 1. Unterrichtstag
      • im laufenden Schuljahr:
        • i. d. R. 4 Wochen vor dem 1. Beförderungstag
      • bei Genehmigung automatische Verlängerung für das nächste Schuljahr, soweit kein Widerruf bis zum 31.01. erfolgt oder vom Ende des Schulbesuchs auszugehen ist
    • 2. Prüfung Anspruch

      • Wohnsitz des Schülers
      • Schulort des Schüler
      • Schule: Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart (zur Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht)
      • Mindestentfernung: Fußweg zur Schule beträgt mind. 2,0 km bis Klasse 4 bzw. 3,0 km ab Klasse 5
      • Ausnahmen Mindestentfernung: gelten für Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung oder mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen AG, H oder Bl) oder mit besonders gefährlichem Schulweg
      • kein ÖPNV: Nutzung des ÖPNV auf dem Schulweg nicht möglich oder nicht zumutbar
    • 3. Genehmigung

      • förmlicher Bescheid
    • 4. Festsetzung Eigenanteil

      • 15,00 € je Beförderungsmonat
      • Vorauszahlung
    • 5. Ausgabe Fahrausweis

      • Ausgabe bzw. Aktivierung über ZVV erfolgt erst nach Zahlungseingang des Eigenanteils bzw. der ersten bewilligten Rate

    Fragen und Antworten FAQ zum BildungsTicket (BT) - Schülerbeförderung über Satzung