Linienverkehr ab 1.3.
Die Linienbusse im Vogtlandnetz verkehren ab 1.3. trotz Schließung der Grundschulen weiter nach Schulfahrplan.
Für die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt im Freistaat Sachsen ab dem 28. Januar 2021, dass ausschließlich medizinische Schutzmasken (bspw. OP-Masken) oder FFP2-Masken zulässig sind. Stoffmasken reichen nicht aus!
Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Auch in den Wartebereichen von Haltestellen, Busbahnhöfen und Bahnhöfen im Innen- und Außenbereich müssen die medizinischen Schutzmasken getragen werden.
Weiterhin bitten wir, wo immer möglich einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
Mit dem Einsetzen des Schulbetriebes, bedeutet das im ÖPNV konkret, dass die Eltern als Erziehungs‐ und Sorgeberechtigte darauf achten müssen, dass ihre Kinder bei der Benutzung des ÖPNV diesen Pflichten nachkommen. Der ZVV appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern und Schüler gegenüber allen anderen Fahrgästen in den Bussen und Bahnen im Vogtland.
Der ZVV weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorsätzliche Nichtbeachtung der Einhaltung der Bestimmungen zur Mund‐Nasenbedeckung im ÖPNV eine ordnungswidrige Handlung darstellt.
Im Namen aller Fahrgäste bittet der ZVV um besondere Rücksichtnahme.
Verordnung des Freistaates Sachsen
Die Linienbusse im Vogtlandnetz verkehren ab 1.3. trotz Schließung der Grundschulen weiter nach Schulfahrplan.
Ab 1.3. treten Änderungen im Linienverkehr aufgrund des Ausbaus der S 282 in Hauptmannsgrün in Kraft.
Aufgrund der Baumaßnahmen B 92 treten Änderungen im Linienverkehr ab 1.3. in Kraft.
Ab 01. März 2021 wieder für Sie geöffnet.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.