Fundsachen Verloren und wiedergefunden
Der Klassiker: Es regnet beim Einsteigen, beim Aussteigen lacht die Sonne. Der Schirm bleibt liegen.
Für Fundsachen haben wir nach Paragraf 13 der Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs Vogtland folgendes geregelt:
- Fundsachen sind gemäß Paragraf 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern.
- Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Unternehmen gegen Zahlung eines Entgelts von 2,50 Euro für die Aufbewahrung zurückgegeben.
- Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann.
- Der Verlierer hat bei Aushändigung des Fundgegenstandes seine vollständige Adresse anzugeben, sich auszuweisen und den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.
- Fundsachen können nach einer Aufbewahrungsfrist von höchstens sechs Monaten einem Fundamt übergeben werden.
- Die Fundsachenaufbewahrung ist beim zuständigen Verkehrsunternehmen zu erfragen.
- Bei der DB AG beträgt die Aufbewahrungsfrist in den Fundstellen sieben Tage. Danach erfolgt die Aufbewahrung der Fundstücke 30 Tage im zentralen Fundbüro Wuppertal.