Für Schüler laut Schülerbeförderungssatzung des Vogtlandkreises BildungsTicket über die Schülerbeförderung

Mit dem BildungsTicket (BT) sind anspruchberechtigte Schüler im gesamten Verkehrsverbund Vogtland mobil. Mit der Chipkarte können alle Bus-, Bahn- und Straßenbahnlinien im Vogtlandkreis genutzt werden – und das ganzjährig, rund um die Uhr.
Das sollten Sie wissen
Das BildungsTicket können Sie beim Zweckverband ÖPNV Vogtland (Schülerbeförderung)  beantragen. Voraussetzung für den Erhalt des Tickets ist ein Eigenanteil von 120 Euro je Schuljahr. Dabei handelt es sich nicht um ein Fahrgeld, sondern um einen Anteil der Leistungen, die dem Schüler gemäß Schülerbeförderungssatzung gewährt werden. Der Eigenanteil ist jedes Jahr zu zahlen, damit das BildungsTicket in vollem Umfang genutzt werden kann.
Das BildungsTicket ist personengebunden und wird als Chipkarte ausgegeben. Diese soll ein Schulleben lang gelten und sollte daher unbedingt gut aufbewahrt werden – auch während einer Unterbrechung z.B. durch Umzug oder Schulwechsel. Bei Verlust der Chipkarte können Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro Ersatz beantragen.
Das kostengünstigste Ticket für die ganzjährige Nutzung
  • Eigenanteil von 120 Euro je Schuljahr
  • personengebundene Chipkarte
  • ein Schulleben lang im Einsatz

Gültigkeit
Das BildungsTicket ist wahlweise erhältlich mit Gültigkeit 
  • auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland,
  • ausschließlich auf der ausgewählten, den Verbundraum überschreitenden Linie,
  • auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland und auf den Verbundraum überschreitender/n Linie/n.
Außerhalb des Verkehrsverbundes Vogtland kann in den Sommerferien z.B. das FerienTicket Sachsen genutzt werden.
Rechte & Pflichten 
Rechte
  • Das BildungsTicket gilt ganzjährig, also auch in den Ferien (nur im Verkehrsverbund Vogtland) vom 1. Schultag bis einen Tag vor Beginn des neuen Schuljahres.
  • Je nach Antragstellung gilt es auf allen Strecken und in allen Linienverkehrsmitteln im gesamten Verbundraum Vogtland, auf einer den ausgewählten Verbundraum überschreitenden Linie oder auf allen Strecken im Verbundraum Vogtland sowie auf den Verbundraum überschreitenden Linien.
Pflichten
Mit dem Erwerb des BildungsTicket erwarten Sie als Eltern einen sicheren und pünktlichen Transport Ihrer Kinder zur Schule. Dazu bauen wir als Verkehrsverbund auf Ihre Unterstützung.
  • Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Verhaltensregeln an der Haltestelle, im Bus oder in der Bahn, gegenüber unseren Mitarbeitern, anderen Reisenden und den Mitschülern.
  • Die Anweisungen der Fahrzeugführer sind zu befolgen. Jeder Schüler sollte bei Benutzung der Verkehrsmitteln seinen Fahrausweis bei sich haben und diesen beim Einsteigen oder bei einer Kontrolle während der Fahrt vorzeigen können.
  • Jeder wünscht sich saubere und sichere Verkehrsmittel. Weisen Sie bitte Ihre Kinder auf einen sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Inventar hin.
  • Eine angenehme Fahrt für alle Fahrgäste ist möglich, wenn wir einander höflich und rücksichtsvoll begegnen. Schulranzen und Rucksack gehören nicht auf freie Sitzplätze. Bitten Sie Ihre Kinder auch um Rücksicht gegenüber älteren Menschen: Anderen einen Sitzplatz anzubieten, ist keine Höflichkeitsfloskel von gestern sondern oft aktive Hilfestellung.
  • In Bus und Straßenbahn sind Essen und Trinken untersagt, Rauchen ist grundsätzlich verboten.
  • Notbremsen und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht missbräuchlich benutzt werden.
  • Das Hinauswerfen von Gegenständen ist untersagt, auch das Hinauslehnen aus geöffneten Fenstern.
Die Kontrolle des BildungsTicket erfolgt übrigens automatisch durch einen Chip im Inneren der Karte. Beim Einstieg zeigen die Schüler die Karte unaufgefordert dem Busfahrer vor bzw. halten sie an das Kontrollgerät. Auch während der Fahrt können Kontrollen erfolgen.
Kosten bei Verstößen
Falls die öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis benutzt werden, kann ein einmaliges Beförderungsentgelt von zur Zeit bis zu 60 Euro erhoben werden. Beim Missbrauch von Notbremse oder anderen Sicherheitseinrichtungen kann eine Forderung von bis zu 200 Euro anfallen, unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren. Besonders teuer kann eine Sachbeschädigung werden. Hier kann ein Schadenersatz unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren sowie weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche erhoben werden. Bei mutwilligem Schmutz, Dreck und Schmierereien erheben wir 10 Euro für die Reinigungskosten und 5 Euro für die Bearbeitungsgebühr.
Falls gegen die Verhaltensregeln verstoßen wird, behalten wir uns vor, Schüler während einer Fahrt von der Beförderung auszuschließen. Bei wiederholten, groben Verstößen kann ein genereller Beförderungsausschluss erfolgen und das BildungsTicket durch die Beauftragten für Schülerbeförderung eingezogen werden.
Verlust des BildungsTicket
Das BildungsTicket ist personengebunden und wird als Chipkarte ausgegeben. Bei Verlust der Chipkarte kann ein Ersatz ausgefertigt werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. Die Beantragung erfolgt über das Bestellformular.