Maskenpflicht im ÖPNV
Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 16. Januar 2023 wird die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Personennahverkehr des Freistaates zu einer „dringlichen Empfehlung“ – ähnlich wie es bereits in Bayern und Sachsen-Anhalt geregelt ist. Entsprechend haben Fahrgäste ab Montag die Wahl, ob sie eine Maske in den Fahrgastinnenräumen der Verkehrsmittel aufsetzen. Da diese Regelung für Sachsen gilt, ist beim Übergang in den Thüringer ÖPNV zu beachten, dass hier noch die Maskenpflicht weiterhin besteht. Entgegen der Regelung für den Nahverkehr gilt bundesweit im Fernverkehr (z. B. IC oder ICE) eine FFP2-Maskenpflicht.